Vertragswesen

Generalplaner
Planung von Bauwerken als Dienstleistung, dem Auftraggeber unterstellt. Es handelt sich dabei um Leistungen des Architekten, des Bauingenieurs sowie verschiedener Fachspezialisten.

Generalunternehmer
Realisierung von Bauwerken, rechtlich dem Werkvertrag unterstellt. Der Generalunternehmer hat mängelfreie, fristgerechte Bauleistungen zum vereinbarten Preis zu liefern. Der Bauherr verhandelt nur mit dem GU und bezahlt den vereinbarten Pauschalpreis.

Totalunternehmer
Von der Planung bis zur Ablieferung des schlüsselfertigen Bauwerkes trägt der Auftragnehmer anhand eines gemischten Vertrages die Gesamtverantwortung.